FÖRDERKONZEPT AM GBG

1. FÖRDERUNTERRICHT

Teilnahme

Schülerinnen und Schüler der Ganztagsklassen können im 6. Jahrgang aus organisatorischen Gründen nicht am Förderunterricht teilnehmen.

Bei vorhandenen Stundenkapazitäten wird außerdem im Jahrgang 8 Förderunterricht in den Fächern Französisch und Latein angeboten.

Die Förderkurse beginnen nach den Herbstferien. Im Sinne einer möglichst individuellen Förderung soll die Größe der Fördergruppen 15 Schülerinnen bzw. Schüler nicht überschreiten.

Die Teilnahme am Förderunterricht ist freiwillig. In der Regel schlagen die Fachlehrkräfte die Teilnahme vor und sprechen diese mit den Eltern ab. Nach Zustimmung der Eltern ist die Teilnahme für zunächst ein Halbjahr verbindlich. Die Notwendigkeit einer Fortsetzung der Fördermaßnahme wird nach dem Halbjahreszeugnis überprüft.

In der Regel sollen Schülerinnen und Schüler nur in einem Fach am Förderunterricht teilnehmen.

Ziel

Ziel des Förderunterrichts ist es, Defizite in den Grundlagen auszugleichen, damit Schülerinnen und Schüler der normalen Lernprogression des Unterrichts folgen können.

Sollte sich herausstellen, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler gravierendere Defizite in einem oder mehreren Fächern hat, die durch eine zeitlich begrenzte Fördermaßnahme nicht aufzufangen sind, sollte in Absprache mit den Fach- bzw. Klassenlehrkräften nach alternativen Lösungsansätzen bzw. Unterstützungsmöglichkeiten gesucht werden (z.B. Nachhilfeunterricht, gezielte Lerntherapie o.Ä.).

2. NACHHILFE


Grundkonzept der Nachhilfe von Schüler*innen für Schüler*innen: Lernende der höheren Jahrgänge (ab dem 9. Jahrgang) finden sich bereit, für einen Betrag zwischen 8,00 und 10€ pro Schulstunde (45 min) Nachhilfe in nahezu allen Fächern zu geben. Diese Nachhilfe kann in der Schule stattfinden.

Über das Modul „Nachhilfe“ in IServ können sich Nachhilfe-Gebende und Nachhilfe-Suchende registrieren. Bei passenden Angeboten können die Suchenden sich bei den Gebenden melden, um Kontaktdaten auszutauschen. Gegebenenfalls kann hier dann auch eine Nachhilfevereinbarung hinterlegt werden.

Außerdem werden die Nachhilfe-Erteilenden gebeten, Rücksprache mit den Lehrkräften zu halten, um möglichst genau die Bereiche zu erfahren, in denen Defizite aufgearbeitet werden müssen.
Das Nachhilfemodul ist für alle Jahrgänge geöffnet. Vereinbarungen können hier individuell getroffen werden, es gibt keine Reglementierung oder Kontrolle durch das GBG. Am wichtigsten und sinnvollsten erscheint uns die Nachhilfe in den Jahrgängen 5 bis 9.

Schulprogramme